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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Universität Bayreuth (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Ethische Aspekte von Währungskrisen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die der ökonomischen Theorie zugrundegelegte Modellierung der Individuen geht von einem schier unbegrenzten Maß an Rationalität aus. Entsprechende Akteure werden im Interesse ihrer Nutzenmaximierung stets sinnvolle Handlungsoptionen wählen. Im Rahmen einer ökonomischen Sozialvertragstheorie ist es dann Aufgabe des Staates die Handlungsfreiheit der Individuen dort zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Universität Bayreuth (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Ethische Aspekte von Währungskrisen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die der ökonomischen Theorie zugrundegelegte Modellierung der Individuen geht von einem schier unbegrenzten Maß an Rationalität aus. Entsprechende Akteure werden im Interesse ihrer Nutzenmaximierung stets sinnvolle Handlungsoptionen wählen. Im Rahmen einer ökonomischen Sozialvertragstheorie ist es dann Aufgabe des Staates die Handlungsfreiheit der Individuen dort zu beschräken, wo durch sie die Rechte anderer Individuen beeinträchtigt werden (könnten). Eine Rechtfertigung von nicht-konfliktären Handlungsbeschränkungen hingegen ist in diesem Kontext nicht möglich. Im politischen Geschehen werden solche gewöhnlich paternalistisch begründet, so beispielsweise die Helmpflicht für Motorradfahrer und auch die Drogenprohibition. Eine derartige Begründung ist problematisch, weil durch die Einschränkungen ausschließlich der jeweils Handelnde geschützt werden kann, da kein anderer in seinen Interessen durch die Handlung bedroht ist. Da die Individuen aber sowohl als ökonomische Akteure wie auch als Staatsbürger mündig und mit rationaler Entscheidungsfähigkeit versehen angenommen werden, scheinen nichtkonfliktäre Beschränkungen „bestenfalls überflüssig, schlechtestenfalls [...] einen mit Nutzeneinbussen verbundenen und daher nicht über Konsens legitimierten Eingriff in die Freiheit des einzelnen dar[zustellen].“ Fortgesetzter Drogenmissbrauch ist zunächst als massiv selbstschädigendes Verhalten mit der Annahme von Rationalität unvereinbar. Durch Abrücken vom „Rational-Choice“-Ansatz, dem Zugeständnis eines ‚multiple selfs’ lässt sich solches Verhalten als Problem der Machtverhältnisse zwischen langfristigem Planer und kurzfristig agierendem Macher beschreiben, oder aber als eine falsche Diskontierung des Nutzens: „Ein Suchtproblem resultiert daraus, dass die langfristigen negativen Konsequenzen des Drogenkonsums im Vergleich zum unmittelbaren Kick systematisch unterschätzt werden. In der jeweiligen Konsumentscheidung werden damit geringere Opportunitätskosten in Rechnung gestellt, als sich langfristig ergeben.“ Das Erkennen eines solchen Misstandes durch ein rationales Individuum muss zum Bestreben führen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten in geeigneter Weise zu beschränken. Solcher Selbstpaternalismus kann von einer durch Selbstdisziplin geleisteten Veränderung der Präferenzordnung bis zur Suspendierung der Entscheidungsbefugnis - die durch Dritte überwacht zu werden hat - reichen. [...]