Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist das gemeindliche Engagement in der örtlichen Daseinsvorsorge ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung. In den letzten Jahren wurde jedoch das Betätigungsfeld der Gemeinden zunehmend mit Deregulierungs- und Privatisierungsvorgaben des europäischen Rechts und der staatlichen Gesetzgebung konfrontiert. Welche Spielräume verbleiben den Kommunen, um sich selbst wirtschaftlich zu betätigen und die Bewältigung der Aufgaben durch privatwirtschaftliche Unternehmen zu regulieren? Johannes Hellermann untersucht und berücksichtigt sowohl die historische Entwicklung als auch aktuelle Probleme der kommunalen Daseinsvorsorge und ihrer hoheitlichen Reglementierung. Er analysiert ihre Grundlagen im europäischen Gemeinschaftsrecht und im nationalen Verfassungsrecht. Dabei geht er besonders auf die Reichweite und Intensität des Schutzes durch Art. 28 Abs. 2 GG gegenüber gesetzgeberischen Verlagerungen der Aufgaben auf die Privatwirtschaft ein. Zur Untersuchung der einfachrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft folgt Johannes Hellermann den allgemeinen Rahmenbedingungen, wie sie dem Kommunalwirtschaftsrecht sowie dem allgemeinen Wirtschafts-, insbesondere dem Wettbewerbsrecht entspringen. Exemplarisch bezieht er die zwei aktuellen Problemfelder Elektrizitätsversorgung und Telekommunikation als konkrete Beispiele der rechtlichen Ordnung in seine Analyse mit ein. Geboren 1957; 1974-80 Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld und Freiburg; 1980-83 Referendariat in Freiburg; 1984-89 Wiss. Mitarbeiter an der Universität Freiburg; 1989-91 Tätigkeit im Bauverwaltungs- und Rechtsamt der Stadt Freiburg; 1991-98 Wiss. Assistent an der Universität Bielefeld; 1992 Promotion; 1998 Habilitation; seit Herbst 1998 Dozent an der Universität Bielefeld und Lehrstuhlvertreter für Öffentliches Recht an den Universitäten Freiburg und Bielefeld.
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