Zu den grundlegenden Bankgeschäften zählen Verträge über die Errichtung eines Kontos oder eines Depots. Zahlreiche andere Bankgeschäfte, wie etwa Giro- oder Kreditverträge oder das Einlagengeschäft, können zur Kontoführungs- und Verwahrungsfunktion der Bank in einem weiten Sinn gerechnet werden. Der 2. Band zum Bankvertragsrecht behandelt diverse Bankgeschäfte unter diesem gemeinsamen Aspekt, wobei auch dem Kontokorrent als typischer Form der Abwicklung von Konten im Allgemeinen und bei Girokonten im Besonderen ein eigenes Kapitel gewidmet ist.
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