Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,5, Leuphana Universität Lüneburg (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat Leasing als Finanzierungsalternative zum klassischen Kredit einen besonderen Stellenwert. Ein besonderer Vorteil des Leasings ist hierbei die Möglichkeit zur bilanzneutralen Ausgestaltung der Leasingtransaktion (Off-Balance-Effekt), die wiederum zu einer besseren Bewertung bei Ratingverfahren führen und somit den Zugang zu Krediten erleichtern kann. Aus steuerlicher Sicht vorteilhaft ist die volle Abzugsfähigkeit der Leasingraten als Betriebsausgaben, die eine solche Gestaltung ermöglicht. Die Erreichung eines Off-Balance-Effekts hängt von den jeweiligen für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen maßgeblichen Vorschriften ab. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen besteht die Schwierigkeit darin, dass die nationalen (HGB, EStG) und internationalen (IFRS) Bilanzierungsnormen unterschiedliche Anforderungen an die Erreichung einer bilanzneutralen Leasingtransaktion stellen. Aufgrund der gegebenenfalls unterschiedlichen Rating-Anforderungen der Banken bestehen in der Bilanzierungspraxis daher besondere Herausforderungen, um einen Off-Balance-Effekt zu erreichen: Einerseits gilt es, die insoweit erforderlichen Voraussetzungen der jeweiligen Bilanzierungsnormen für sich genommen zu kennen, andererseits auch über die normübergreifenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede informiert zu sein, um die gleiche Leasingtransaktion nach verschiedenen Normsystemen übereinstimmend bilanzneutral ausgestalten zu können. Die vorliegende, an dieser Zielsetzung orientierte Querschnittsbetrachtung, stellt daher zum einen die bilanzrechtlichen Rahmenbedingungen nach HGB, EStG und IFRS dar, die jeweils zur Sicherstellung eines Off-Balance-Effekts zu beachten sind. Darüber hinaus werden Gestaltungshinweise gegeben, die in die Sachverhalts- und Vertragsgestaltung einzubeziehen sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf die in der Leasingpraxis häufig genutzten Zweckgesellschaften eingegangen, welche zwischen der Leasinggesellschaft und dem Leasingnehmer stehen. Trotz bilanzneutraler Ausgestaltung des Leasingvertrages im Einzelabschluss des Leasingnehmers kann der Off-Balance-Effekt auf Konzernebene verloren gehen, sofern die Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist. Auch dieser Aspekt ist daher in der praktischen Gestaltungsplanung zu beachten, zumal sich hieraus aus steuerlicher Sicht im Hinblick auf die Anwendung der sogenannten "Konzernklausel" im Rahmen der Zinsschranke nach §4h EStG weitere Konsequenzen ergeben können.
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