"Kinder stören beim Geld verdienen, sie stören beim Konsum, sie stören bei der Freizeitgestaltung, sie leiten nicht selten einen sozialen Abstieg ein". Aber nur von den Kindern kommt später unsere Rente. Trotzdem erwirbt man mit Kindern (abgesehen von der viel zu geringen Mütterrente) keine Rentenansprüche. Kinderlosigkeit wird begünstigt. Wenn aber später jemand für unsere eigene Rente Beiträge zahlen soll, und wenn Staat und Wirtschaft weiter funktionieren sollen, müssen auch wir wieder Kinder haben. Das im Steuerrecht festgesetzte Existenzminimum eines Kindes ist 613 EUR / Monat; das Kindergeld deckt mit 192 EUR noch nicht einmal ein Drittel davon. Ist dann wenigstens die Mütterrente ein gerechter Ausgleich? - Eine Frau muss 15 Kinder haben, um damit Anspruch auf eine Standardrente zu erwerben! Seit 1957 haben wir das bis heute geltende Rentenrecht, und seitdem "ist die Rente sicher". Man muss nur genug verdient und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt haben. Aber 1961 kam die "Pille". Von da an konnte jeder sich leicht den eigenen Beitrag zur Zukunftssicherung durch Kinder sparen. Und ab 1965 pendelte sich die Zahl der Kinder pro Elternpaar auf den Durchschnitt von 1,4 ein. Notwendig wären 2,1 Kinder pro Elternpaar, wenn die Bevölkerung nicht schrumpfen und für zukünftige Renten ausreichend Beitragszahler (und Steuerzahler) zur Verfügung stehen sollten. Es fehlt uns ein Drittel! Die Rentenversicherung, die diese Möglichkeit nicht vorgesehen hat, muss die Rente trotzdem an alle zahlen, auch an die Kinderlosen. Wer diese Tatsachen kennt, versteht, warum wir zu wenige Kinder und immer weniger Beitragszahler haben, und warum das Rentenniveau sinken muss. Gerechtigkeit im Rentensystem bedeutet, dass mit Rentenansprüchen die Erziehung von Kindern belohnt wird. Ebenso wichtig ist, dass Kinder nicht mehr zum Armutsrisiko werden, und dass sie ohne materielle Not aufwachsen können. Im Buch finden sich konkrete Lösungsvorschläge .
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