Wissen ist seit jeher Macht. Und seit jeher ist es Grundgedanke der Demokratie, den Einzelnen an der Ausübung von Macht teilhaben zu lassen. Trotzdem ist die Teilhabe des Einzelnen am staatlichen Wissen noch immer die Ausnahme. Doch staatliche Informationen können in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zugänglich gemacht werden. Und sie müssen es: Das Internet hat das Verhältnis zwischen Staat und Bürger verändert. An die Stelle eines Über-/Unterordnungsverhältnisses tritt zusehends eine Interaktion auf Augenhöhe. Bei der Auslegung der Anforderungen, die das Grundgesetz an die Ausgestaltung des demokratischen Rechtsstaats stellt, ist dieser Wandel zu berücksichtigen. In einer Gesamtschau von Informationsfreiheit und demokratischem Rechtsstaat führt dies zu einer Pflicht des Staats, Informationen öffentlich zugänglich zu machen. »Transparenz« und »Open Data« sind mehr als Schlagworte der politischen Diskussion. Sie sind Funktionsbedingung des demokratischen Rechtsstaats im 21. Jahrhundert. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Universität Passau 2014 und dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2014 ausgezeichnet.