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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Zentrum für internationale Studien), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der sogenannten Operation „Pegasus.“ Diese beinhaltete die Evakuierung von 132 EU-Bürgern aus Libyen im Jahr 2012 durch spezialisierte Kräfte der Bundeswehr. Trotz des Erfolgs wirft der Einsatz mehrere rechtliche Fragen auf.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Zentrum für internationale Studien), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der sogenannten Operation „Pegasus.“ Diese beinhaltete die Evakuierung von 132 EU-Bürgern aus Libyen im Jahr 2012 durch spezialisierte Kräfte der Bundeswehr. Trotz des Erfolgs wirft der Einsatz mehrere rechtliche Fragen auf. Zunächst muss erwähnt werden, dass gewaltsame Kommandoaktionen zur Rettung eigener Staatsbürger bereits recht häufig vorgekommen sind, völkerrechtlich aber immer umstritten waren. Ein Einsatz von bewaffneten Kräften auf fremdem Territorium stellt grundsätzlich eine Völkerrechtsverletzung dar, sollte sie nicht gerechtfertigt werden können. Daher muss zunächst geprüft werden, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die Bundesregierung ihren Entschluss, mit eigenen Streitkräften im Alleingang und ohne Beteiligung der Vereinten Nationen, für rechtmäßig erachtet hatte. Des Weiteren ist fraglich, ob die Bundesrepublik Deutschland ihre Streitkräfte überhaupt außer Landes einsetzen darf und inwiefern Aktionen wie Evakuierung oder Retten und Befreien vom Grundgesetz ermächtigt werden können. Drittens stellt sich die Frage nach der Beteiligung des Parlaments bezüglich der endgültigen Einsatzentscheidung. Da es sich bei der Bundeswehr um eine Parlamentsarmee handelt, ist ihr Einsatz nur dann legitimiert, wenn nationalrechtliche Bestimmungen eingehalten worden sind.