Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Politikwissenschaft & Japanologie), Veranstaltung: Parlamentarismus in Theorie und Praxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt von der Konfrontation der Regierungsmehrheit auf der einen Seite sowie den oppositionellen Fraktionen und Parteien auf der anderen Seite. Im neuen Dualismus tritt die parlamentarische Opposition als genereller Gegenspieler zur Regierung(smehrheit) auf und ist demzufolge ein entscheidender Akteur für deren Kontrolle. Aus diesem Grund ist die parlamentarische Opposition mit zahlreichen Minderheiten- und Kontrollrechten ausgestattet, welche eine effektive Kontrolle der Regierungsmehrheit im politischen Alltag sicherstellen sollen. Eine besondere Situation ergibt sich in Zeiten Großer Koalitionen, in denen die Regierungseinbindung der beiden stärksten Parteien, institutionelle Barrieren der Verfassung außer Kraft setzt. In der derzeitigen 18. Wahlperiode verfügt die Oppositionsfraktion, bestehend aus den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was etwa einem Anteil von 20 Prozent entspricht. Die Probleme der Wahrung von Minderheitenrechten in Zeiten einer Großen Koalition sind dabei nicht neu. Kam die FDP als alleinige Oppositionspartei während der ersten Großen Koalition von 1966-1969 gerade einmal auf einen Anteil von 9,4 Prozent der Sitze im Parlament, konnte die Oppositionsfraktion der zweiten Großen Koalition 2005-2009, bestehend aus den Parteien Die Linke, FDP und Bündnis90/Die Grünen, immerhin noch 27 Prozent der Parlamentssitze auf sich vereinen. Die These, ob in Zeiten einer Großen Koalition auch die Kontrolle der Exekutive aufgrund der Kräfteverhältnisse einer zahlenmäßig kleinen Oppositionsfraktion erheblich geringer ausfällt, soll in der vorliegenden Arbeit diskutiert werden. Hierzu gilt es zu klären, ob unter den Gegebenheiten einer Großen Koalition, die Minderheitenrechte der Opposition ausreichend gewahrt sind und inwieweit eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle der Regierungsmehrheit gegeben ist. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob sich für eine zahlenmäßig schwache Oppositionsfraktion tatsächlich negative Konsequenzen in Bezug auf die Kontrollleistung erkennen lassen.
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