Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Corporate Finance, Sprache: Deutsch, Abstract: Begriffliche Einordnung Optionen und Optionsscheine zählen zu den Derivaten. Derivate sind innovative Finanzinstrumente, dessen Wert sich aus einem anderen Instrument wie zum Beispiel Aktien, Anleihen(1) oder Devisen ableitet. Das zugrunde liegende Instrument eines Derivats wird als Basiswert bezeichnet. Der Nutzen von Derivaten besteht darin, durch einen niedrigen Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung des Basiswertes zu partizipieren. Aus Sicht der Geschäftsform handelt es sich bei Derivaten um so genannte Termingeschäfte. Bei Termingeschäften werden die Vertragspartner berechtigt oder verpflichtet einen bestimmten Basiswert, dessen Menge und Preis im Voraus festgelegt sind, zu beziehen oder zu veräußern. Die Vertragserfüllung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Termingeschäfte werden in bedingte und unbedingte unterschieden. Beispielsweise gehören Forwards(2) und Futures(3) zu den unbedingten Termingeschäften, in denen Vertragspartner zur Vertragserfüllung verpflichtet sind. Bedingte Termingeschäfte werden auch Optionsgeschäfte genannt. Hier wird einem der Vertragsparteien ein Wahlrecht (Option) zur Vertragserfüllung eingeräumt(4). Optionsscheine sind verbriefte Optionen, die mit einer Wertpapierkennnummer(5) versehen sind und an den Aktienbörsen notiert werden. [...] ______ (1) Eine Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier; mit der ein Unternehmen oder ein Staat sich Geld gegen Zahlung von Zinsen ausleiht (2) Forwards sind Termingeschäfte auf individueller vertraglicher Basis und bieten somit ein hohes Maß an Flexibilität (vgl. Bewertung von DAX-Optionsscheinen, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.opus-bayern.de/unipassau/volltexte/2004/41/pdf/Dissertation.pdf, S.10) (3) Futures sind vertragliche Vereinbarungen (Kontrakte), deren Ausgestaltung standardisiert ist und die an einer Terminbörse gehandelt werden. (vgl. Bewertung von DAX-Optionsscheinen, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2004/41/pdf/Dissertation.pdf, S.10) (4) Vgl. Definition: Termingeschäfte, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.hedgefonds24.de/termingeschaefte.html (5) Eine mehrstellige Ziffernkombination zur eindeutigen Identifikation von Wertpapieren. (vgl. Lexikon: Wertpapierkennnummer, abgerufen 09.04.10, URL: http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_19350)