Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,3, Universität Leipzig (Kommunikations-und Medienwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in das Mediensystem der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Januar 1992 ging der Mitteldeutsche Rundfunk erstmalig auf Sendung. Der Sender wurde Mitte 1991 als gemeinsame Rundfunkanstalt der Bundesländer Sachsen, Sachsen - Anhalt und Thüringen gegründet. Als Hauptsitz des MDR wurde die Messestadt Leipzig ausgewählt, damit knüpfte der Sender an seine mitteldeutschen Wurzeln von 1924 an. Zu dieser Zeit war Leipzig Standort der Mitteldeutschen Rundfunk AG (Mirag).1 Mit der Neugründung des MDR kam der Sender wieder nach Leipzig. Nicht nur Leipzig ist Medienstandort des MDR, sondern auch Halle, denn dort ist die Hö rfunkzentrale des Mitteldeutschen Rundfunks. Weiterhin wurden in den drei Hauptstädten der drei Bundesländer die Landesfunkhäuser gebaut. Direkt im Landesfunkhaus Erfurt ist der Kinderkanal (KiKa) angesiedelt. Beim KiKa, dem Gemeinschaftsprojekt der ARD und des ZDF hat der MDR die Federführung. Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört als fünftgrößte Programmanstalt zur der "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" (ARD). Nach Zusammenbruch des NS- Regimes und der Neuordnung Deutschlands wurde auch die gesamte Medienlandschaft neu aufgebaut und organisiert. Teils unter Aufsicht der Besatzungsmächte wurden in den Besatzungszonen Rundfunkanstalten in den Jahren 1948 - 1949 aufgebaut. Die ARD wurde 1950 mit sechs Anstalten gegründet, die föderalistisch strukturiert waren. Heute hat die ARD 10 Landesrundfunkanstalten (Bayerische Rundfunk, Hessische Rundfunk, Mitteldeutsche Rundfunk, Norddeutsche Rundfunk, Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg, Radio Bremen, Saarländische Rundfunk, Sender Freies Berlin, Südwestrundfunk und der Westdeutsche Rundfunk) sowie die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle als Mitglieder.2 Am Beispiel des Mitteldeutschen Rundfunks möchte ich den Aufbau, den Auftrag, die Finanzierung und die Kontrolle einer Landesrundfunkanstalt darstellen. [...] 1 Gersdorf, H., 5. Rundfunkrecht-Inhaltsübersicht. 10.04.1999. 15.08.2002 09:53. , S. 6. 2 Pleitgen, F., ABC der ARD, Baden - Baden, 2000, S. 11.
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