Als Teil der Kommunalverwaltung ist das Jugendamt rechtlichen Gestaltungsvorgaben unterworfen. Das Dienstrecht der öffentlichen Verwaltung schreibt dem ASD eine Vielzahl von Verordnungen und Rechtsvorschriften vor, etwa Dienstanweisungen oder Fach- und Dienstaufsicht. Bedingt durch Aufgabenzuordnung und kommunale Gestaltungshoheit existiert eine Vielzahl heterogener Organisationsvarianten. Bei der Spezialisierung einzelner Dienste im ASD können Schnittstellen entstehen, die beispielsweise hinsichtlich der Informationsweitergabe riskant sind. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Zweigliedrigkeit steht neben der Jugendamtsverwaltung der Jugendhilfeausschuss als zentrales Steuerungsund Beteiligungsgremium.
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