Im Lichte der Migrationsbewegung, sehen sich die deutschen Gerichte zunehmend mit Rechtsinstituten konfrontiert, die ihre Wurzeln in fremden Rechtsordnungen und Kulturen haben. Gerade im Bereich Ehe- und Familienrecht spiegeln sich die Unterschiede der Rechts-, Gesellschafts- und Werteordnung deutlich wider. Dieses Werk zeigt, dass die Auseinandersetzung mit Rechtsinstituten und Beurteilungsmaßstäben aus orientalischen Rechtsordnungen innerhalb der deutschen Rechtspraxis einen hohen Stellenwert einnehmen. Es wird eine Zwischenbilanz gezogen, in dem einerseits der Umgang der deutschen Gerichte mit den fremden Rechtsinstituten analysiert und andererseits die Grenzen ihrer Anwendbarkeit im Rahmen unserer Rechtsordnung aufgezeigt, sowie praxisorientierte Handlungs-/Maßnahmenvorschläge dargestellt werden.
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