Fallbesprechungen sind ein bewahrtes Instrument zur Klarung unklarer Situationen. Unter den verschiedenen Varianten hat sich vor allem ethische Fallbesprechung etabliert. Fallbesprechung ist im Rahmen des 132g SGB V ausdrucklich vorgesehen. Aber nicht nur dafur legt dieser Band ein neues Konzept vor. Das im Hospiz- und Palliativbereich und in Altenpflege-Einrichtungen praxiserprobte Konzept leitet Versorger und Begleiter an, sich regelgeleitet und interprofessionell auf einen gemeinsamen Handlungsansatz zu einigen, der die Interessen des Betroffenen herausstellt, aber auch Mitarbeitenden Entlastung bietet, Prioritatensetzung fordert und Aktionismus verhindert.
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