Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: „Eine wirksame ‚Interessenvermittlung‘ zwischen Parlament und Gesellschaft ist die Grundbedingung jedes demokratisch-repräsentativen Systems. Gerade diese ‚Vermittlung‘ wird in der Bundesrepublik vielfach als ungenügend kritisiert […].“ Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes finden in Deutschland allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen statt. Hiermit wird garantiert, dass jeder wahlberechtigte Bürger in der Bundesrepublik einen Repräsentanten wählen kann, der seine Interessen angemessen auf Kommunal-, Landes-, oder Bundesebene vertritt. Bei der Wahl der Bundestagsabgeordneten gilt das Prinzip der Verhältnis- und Mehrheitswahl mit geschlossenen Listen. Bereits vor der eigentlichen Wahl können Kandidaten von den Parteien vorgeschlagen werden, die sich dann auf den geschlossenen Listen finden und denen der Bürger schließlich auf dem Wahlzettel seine Stimme geben kann. Trotz des grundsätzlichen Demokratieverständnisses in Deutschland, stehen die Wahlen, speziell auch die Bundestagswahlen, seit Jahrzehnten in der Kritik. Grundsätzlich sollen die Abgeordneten im Bundestag eine Art soziales Abbild der Gesellschaft sein und damit alle Bevölkerungsgruppen repräsentieren. Hinzu kommt die Interessenvertretung. Diese Funktion soll gewährleisten, dass die gewählten Abgeordneten Wünsche, Ideen und auch Kritik aus ihren Wahlkreisen im Parlament thematisieren und damit möglicherweise Veränderungen auf politischer, gesetzlicher oder sozialer Ebene herbeiführen. Entgegen dieser allgemeingültigen Vorstellungen finden sich heute aber andere Ergebnisse. Die Parteien bestanden in der 17. Wahlperiode beispielsweise zu mindestens 88 Prozent aus Akademikern, die meisten der Parlamentarier haben Rechts- oder Sozialwissenschaften studiert und sind verbeamtet. Der Anteil der Frauen im Bundestag ist nach wie vor geringer als der der Männer. In der 16. Wahlperiode lag der Frauenanteil bei knapp 31%. Bereits diese wenigen Kennzahlen verdeutlichen, dass die Diskrepanz zwischen Bevölkerung und Parlament, was die soziale Repräsentation angeht, stark ausgeprägt ist.