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Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 21 den politischen Parteien unseres Landes die Aufgabe übertragen, politische Willensbildung zu betreiben. Wie die Parteien dies aber konkret umsetzen sollen, steht ihnen frei. Demnach können Parteien selbst bestimmen und festlegen, in welcher Form, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang und Ausmaß sie dem…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: gut, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 21 den politischen Parteien unseres Landes die Aufgabe übertragen, politische Willensbildung zu betreiben. Wie die Parteien dies aber konkret umsetzen sollen, steht ihnen frei. Demnach können Parteien selbst bestimmen und festlegen, in welcher Form, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang und Ausmaß sie dem Verfassungsauftrag in Artikel 21 des Grundgesetzes nachkommen. Politische Inhalte, Konzepte und Aussagen der Bundes- und Landespolitik stehen eindeutig im Mittelpunkt des medialen und öffentlichen Interesses. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Medien schenken tagespolitischen Ereignissen und Entwicklungen ihre Aufmerksamkeit. Der föderative Aufbau von Parteien, ihre Organisationsformen und die Politiken ihrer Landesverbände geraten eher sporadisch ins Blickfeld von Öffentlichkeit und Wissenschaft, steht doch die Landesebene eindeutig im Schatten der Bundespolitik. Aber die Vermittlung und Organisation von Politik, die Informationsflüsse und Informationsstränge zwischen Parteien und Bürgern auf Landesebene, das Erstellen und Bereitstellen von Informationsangeboten durch die Parteien, diese Aspekte sind zentraler und wichtiger Bestandteil des politischen Alttags. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Parteien als Dienstleistungszentren auf politischer Ebene bezeichnet werden können. Die besondere Hervorhebung der politischen Parteien im Grundgesetz der Bundesrepublik spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn wie setzen Parteien Artikel 21 des Grundgesetzes konkret um? Was heißt es eigentlich, politische Willensbildung zu betreiben? Wie binden die Parteien dabei auf der einen Seite die Bürger, und auf der anderen Seite die eigenen Mitglieder ein? Binden die Parteien diese überhaupt ein? Was zeichnet die politische Organisation in Parteien auf Landesebene aus? Was sind die Aufgaben eines Landesverbandes? Wo bestehen Zusammenhänge zwischen politischen Inhalten und politischer Organisation? Diesen Fragen möchte ich im Rahmen meiner Arbeit anhand einer Fallanalyse des Landesverbandes der CDU Nordrhein-Westfalen nachgehen.