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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Potsdam (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Verwaltungssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Gesetzgebung gibt im Grundgesetz ein reines Leistungs- und Gleichheitsprinzip1 als Maß für Stellenbesetzungen in der öffentlichen Verwaltung vor. Dennoch diskutiert man ganz öffentlich die Besetzung von administrativen Spitzenpositionen mit Mitgliedern bestimmter Parteien, ungeachtet ihrer fachlichen Eignung. Zuletzt berichteten DIE ZEIT und auch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Potsdam (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Verwaltungssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Gesetzgebung gibt im Grundgesetz ein reines Leistungs- und Gleichheitsprinzip1 als Maß für Stellenbesetzungen in der öffentlichen Verwaltung vor. Dennoch diskutiert man ganz öffentlich die Besetzung von administrativen Spitzenpositionen mit Mitgliedern bestimmter Parteien, ungeachtet ihrer fachlichen Eignung. Zuletzt berichteten DIE ZEIT und auch SpiegelOnline im Dezember 2012 über die Verteilung von wichtigen Posten an Parteifreunde durch Minister von Union und FDP mit dem Subtext zur Schlagzeile: "Neun Monate vor der Bundestagswahl soll Schwarz-Gelb eilig Posten an Parteifreunde verteilen.2" Die mediale Berichterstattung wälzt das Thema rund um das "richtige Parteibuch" aus. Es geht um Täuschung der Öffentlichkeit durch undurchsichtig getroffene Personalentscheidungen, vorgeworfen werden Machtmissbrauch, Versorgungs- mentalität und Vorteilsnahme, oder mutmaßliche Ämterpatronage. Skandalös, wenn man eine Beeinträchtigung des Demokratieprinzips mitdenkt. Auch wissenschaftlich wird das Phänomen ausführlich analysiert. Für den Verwaltungswissenschaftler Hans-Ulrich Derlien war es kein Geheimnis, dass in der oberen Ministerialbürokratie insbesondere bei Regierungswechseln Stellenbesetzungen nach Parteifärbung stattfinden 3 . Es erscheint also offensichtlich, dass ein Widerspruch zwischen dem verfassungsmäßigem Verbot und der gängigen Praxis existiert. Im Vordergrund dieser Arbeit soll die theoretische Betrachtung von parteipolitischer Ämterpatronage in der öffentlichen Verwaltung stehen. Welche Gefahren bestehen für die öffentliche Verwaltung, wenn Ämter nicht mehr mit dem fachlich qualifiziertesten Kandidaten, sondern nach dem Parteibuch besetzt werden? Ob und in welchem Umfang Ämterpatronage gegen das Grundgesetz verstößt soll geklärt werden. Dazu wird zunächst anhand der Beschäftigten der Ministerialbürokratie als oberste Ebene der Bundesverwaltung das besondere Verhältnis von Politik undVerwaltung analysiert und das klassische Beamtenverständnis dem des politisierten Beamten gegenübergestellt. Danach wird das Phänomen Ämterpatronage definiert und erläutert. Nach einer Differenzierung von Patronage-Formen, werden die Risiken für die Funktionalität der öffentlichen Verwaltung dargestellt, bevor ein Fazit gezogen wird um darin mögliche Ansätze zur Eindämmung von Ämterpatronage zu nennen.

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