Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Gesundheit - Menschen mit Behinderung, Note: 2,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Geistig behinderte Menschen mit einem hohen Hilfebedarf leben trotz vieler positiver Entwicklungen in der Behindertenhilfe in großen Einrichtungen. Die Bewohner dieser Einrichtungen haben nur sehr niedrige Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Gestaltung der Unterstützungsleistungen. Diese Arbeit geht deshalb der Frage nach, ob der Grundsatz der Partizipation in der Praxis auch tatsächlich beachtet wird. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und auch dem neuen BEI - NRW soll es zu mehr Mitentscheidungen und Teilhabe kommen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, in sämtlichen Lebensbereichen Vorkehrungen zu treffen. Auf der anderen Seite erstellte der LVR mit dem BEI - NRW ein Instrument zur Bedarfsermittlung, um den Einbezug der Beteiligten zu ermöglichen und zu garantieren. Partizipation und Teilhabe sind aber klar zu trennen, denn Teilhabe bedeutet das Einbezogen sein in einer Lebenssituation, währenddessen Partizipation als eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen oder als Mitgestaltung gedeutet wird.
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