Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Fachbereich Recht), Veranstaltung: Internationales Wettbewerbs- und Urheberrecht (Master Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Suche nach einem Impfstoff bzw. Medikament zur Eindämmung des Corona-Virus hat nun in Deutschland und auf der ganzen Welt oberste Priorität. Doch inwieweit lassen sich im Zuge der Forschung im Bereich von Arzneimitteln und Medizinprodukten geistiges Eigentum und gesellschaftliche Notlage vereinbaren? Ist Patentschutz in Zeiten des Coronavirus sinnvoll und gibt es ihn? Wo liegen die Probleme und rechtlichen Grenzen, insbesondere im Infektionsschutzgesetz sowie im Patentgesetz? Diese Seminararbeit wird sich mit genau diesen Fragen beschäftigen, inwieweit Patentschutz in Zeiten des Corona-Virus möglich ist und ob geistiges Eigentum auch in einer gesellschaftlichen Notlage greift. Dabei wird im Rahmen der Arbeit explizit auf den § 5 Abs. 2 Nr. 5 IfSG sowie den § 24 PatG eingegangen. Im weiteren Verlauf werden mögliche Problematiken der beiden Gesetze beleuchtet. Dabei wird auch auf die aktuellen rechtlichen Änderungen im Zuge des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingegangen. Auswirkungen und Folgen sollen dabei genauso untersucht werden wie aktuelle Beispiele und Meinungen zu dieser Problematik. Am Ende soll die Frage nach der Möglichkeit von Patentschutz in Zeiten der Corona-Krise gestellt werden, auch über die Grenzen hinaus sowie ein möglicher Ausblick auf die Zukunft und eine abschließende Zusammenfassung gegeben werden.