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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Alte Geschichte), Veranstaltung: Die res gestae divi augusti, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Selbstdarstellung des Augustus im 35. Kapitel seines Tatenberichts, den Res gestae divi Augusti, auseinander. Thema des Schlusskapitels ist die Verleihung des Titels1 pater patriae, Vater des Vaterlandes, des letzten Ehrennamens, der Augustus zuerkannt wurde. Hier stellt sich aufgrund der in diesem Punkt übereinstimmenden Chronologie…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Alte Geschichte), Veranstaltung: Die res gestae divi augusti, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Selbstdarstellung des Augustus im 35. Kapitel seines Tatenberichts, den Res gestae divi Augusti, auseinander. Thema des Schlusskapitels ist die Verleihung des Titels1 pater patriae, Vater des Vaterlandes, des letzten Ehrennamens, der Augustus zuerkannt wurde. Hier stellt sich aufgrund der in diesem Punkt übereinstimmenden Chronologie der Ereignisse und des Textes2 die Frage, inwieweit der Ehrung übergeordnete Bedeutung in der Neugestaltung des römischen Staates durch Augustus zukommt. Es ist zunächst notwendig, ideengeschichtlich auf verschiedene Facetten des Begriffs einzugehen, um dann anhand der Darstellung in Res gestae 35 untersuchen zu können, ob und inwieweit die Annahme und die Monopolisierung dieses Ehrennamens die Ausrichtung der römischen Gesellschaft "in konzentrischen Kreisen"3 um die Person des Princeps beschreibt bzw. in welchem Verhältnis der Name zum Programm der neuen Ordnung, dem Prinzipat, steht. [...]

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