Ausgehend von einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben legt die Arbeit Paternalismus im Strafrecht der Sterbehilfe offen und untersucht paternalistische Begründungsmodelle hinsichtlich ihrer normativen Prämissen und ihrer Legitimität zur Begründung von strafrechtlichen Eingriffen am Lebensende. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Grenzen von (pseudo-)autonomie-orientiertem Paternalismus. Die paternalismuskritischen Lösungen im Kontext der Erscheinungsformen von Sterbehilfe konkretisieren ein Konzept liberaler Persönlichkeitsautonomie. Zugleich wird die strafrechtliche Sterbehilfe-Problematik umfassend diskutiert: Die Suizidhilfe einschließlich § 217 a.F. StGB, leidensmindernde lebensverkürzende Maßnahmen, der Behandlungsabbruch, sowie § 216 StGB, bei dem sich nach einer Analyse des Rechtsguts weich prozedural-paternalistische Überlegungen de lege ferenda anschließen.
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