Oft hat eine medizinische Behandlung für den Patienten einschneidende Folgen, insbesondere dann, wenn die Behandlung nicht so verläuft, wie zunächst angenommen. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Gleichwohl hat die Patientin oder der Patient stets Anspruch auf:
Dr. Hansjörg Haack, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 1988 praktiziert er als Rechtsanwalt und war einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland.
Dr. Lutz Böttger, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und ist seit 2015 ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts anwaltlich tätig. Dr. Böttger ist Mitglied der Arbeitsgruppe Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
- angemessene Aufklärung,
- Beratung
- und eine sorgfältige, qualifizierte Behandlung.
- Liegt ein Behandlungsfehler vor?
- Mögliche Vorgehensweisen
- sowie Klärung finanzieller Hürden bei juristischer Überprüfung.
Dr. Hansjörg Haack, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 1988 praktiziert er als Rechtsanwalt und war einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland.
Dr. Lutz Böttger, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und ist seit 2015 ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts anwaltlich tätig. Dr. Böttger ist Mitglied der Arbeitsgruppe Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.