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Der Jurist Paul Werner (1900-1970) wurde nach der Neuorganisation der Kriminalpolizei in Baden zum 1. September 1933 zum Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes ernannt und am 30. Mai 1937 auf Wunsch des damaligen Leiters des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes, Arthur Nebe,nach Berlin versetzt und zu dessen ständigem Stellvertreter bestimmt. Zum 16. Juli 1937 ging diese Behörde im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) auf, in dem Werner zunächst als Referatsleiter und ab 1939 nach Einrichtung des Reichssicherheitshauptamtes(RSHA) bis Kriegsende als Leiter der Gruppe A im Rang eines…mehr

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Produktbeschreibung
Der Jurist Paul Werner (1900-1970) wurde nach der Neuorganisation der Kriminalpolizei in Baden zum 1. September 1933 zum Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes ernannt und am 30. Mai 1937 auf Wunsch des damaligen Leiters des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes, Arthur Nebe,nach Berlin versetzt und zu dessen ständigem Stellvertreter bestimmt. Zum 16. Juli 1937 ging diese Behörde im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) auf, in dem Werner zunächst als Referatsleiter und ab 1939 nach Einrichtung des Reichssicherheitshauptamtes(RSHA) bis Kriegsende als Leiter der Gruppe A im Rang eines Ministerialrats, Oberst der Polizei und SS-Oberführers unter anderem für die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ originär zuständig war. Im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ implementierte die Kriminalpolizei ab 1937 einschneidende Maßnahmen wie die planmäßige Überwachung und Vorbeugungshaft in KZ und Heilanstalten gegen ¿Berufs- und Gewohnheitsverbrecher¿ sowie ¿Asoziale¿. Ab 1939 wurden diese Maßnahmen auch auf die Gruppe der Sinti und Roma ausgeweitet oder sie wurden ins Generalgouvernement deportiert, ab 1943 zur Vernichtung ins KZ Auschwitz. Zudem erfolgte die Erziehung durch Arbeit bei verwahrlosten Kindern und Jugendlichen in den Jugendschutzlagern zum wirksamen Schutz der ¿Volksgemeinschaft¿ gegen verbrecherische Schädlinge und Regimefeinde, auch unter rassistischen und erbbiologischen Ansätzen. Gegen Werner, nach der Quellenlage ein überzeugter Nationalsozialist, wurden zwischen 1959 und 1970 zehn Ermittlungsverfahren beispielsweise wegen des Verdachts des Mordes und der Beteiligung am Euthanasie-Programm geführt. Die Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften alle nach Paragraf 170 Abs. II StPO wegen des¿fehlenden beweiskräftigen Nachweises der Straftaten¿ eingestellt, obwohl nach dem derzeitigen Forschungsstand mindestens 100000 Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche, darunter geschätzt 40000-50000 Sinti und Roma unter anderem nach dem Deportationserlass vom 29. Januar 1943 ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, in den KZ und Heilanstalten, auch durch Menschenversuche und Vergasungen, und in den Jugendschutzlagern ermordet wurden. Die Verfahrenseinstellungen waren dem Umstand geschuldet, dass die Kriminalpolizei durch das IMT nicht wie die Gestapo und SS als „verbrecherische Organisation“ eingestuft worden war und die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Werner als ¿Schreibtischtäter¿ in ¿mittelbarer Täterschaft¿ erst nach einem Grundsatzurteil des BGH 1994 auch im Nachgang des Prozesses gegen Eichmann 1961 in Jerusalem ermöglicht wurde, sodass Werner seine Karriere ab 1951 als Beamter in der badischen Innenverwaltung wieder beginnen und ab 1952 in der des Landes Baden-Württemberg bis zur Pensionierung 1966, wiederum als Ministerialrat, fortsetzen konnte.

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