Bei der Frage bezüglich des Markteintritts eines Generikums ist der Zeitpunkt zwischen Original- und Generikaherstellern häufig strittig, da dem Markteintritt Patente des Originalpräparats entgegenstehen. In diesem Konflikt wurden nicht selten Vergleiche geschlossen, die einen Vermögenstransfer des Originalherstellers an den Generikahersteller enthielten. Im Gegenzug versicherte der Generikahersteller einen verspäteten Markteintritt. Diese Vergleiche nennt man Pay-for-Delay-Vereinbarungen. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser Vergleiche mit dem europäischen Kartellrecht. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsprechung in den USA, die eine weit längere Historie aufzuweisen hat, als das innerhalb der EU seit der ersten Kommissionsentscheidung im Jahr 2013 der Fall ist. Diese kurze Zeitspanne hat Wesentliches bisher offen gelassen. So ist etwa eine klare Abgrenzung zwischen rechtmäßigem Vergleich und wettbewerbsbeschränkender Pay-for-Delay-Vereinbarung noch nicht erfolgt.
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