Das Buch von Thomas Hagemann stellt in einer aktualisierten Fassung alle Aspekte der Pensionsrückstellungen dar, von den wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen und der Versicherungsmathematik bis hin zu den Vorschriften für Pensionsrückstellungen in den unterschiedlichen Jahresabschlüssen. Sämtliche Rechnungslegungsvorschriften zu Pensionsverpflichtungen werden systematisch vorgestellt. Neben der derzeit noch geltenden Fassung von IAS 19 wird auch den Änderun-gen, die das IAS-Board im Juni 2011 veröffentlicht hat, ein eigenes Kapitel gewidmet. Die HGB-Bilanzierung wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) dargestellt. Und auch die steuerlichen Vorschriften zu Pensionsrückstellungen werden umfassend vorgestellt. Das Buch eignet sich sowohl für den Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch für den erfahrenen Praktiker. Für den Einsteiger werden vor allem die einleitenden Kapitel zu arbeitsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und der allgemeinverständlich aufbereitete Teil zur Versicherungsmathematik hilfreich sein. Der Praktiker wird vorwiegend auf die Kapitel zu den Rechnungslegungsvorschriften zurückgreifen. Eine weitere Hilfe für die tägliche Arbeit sind die Hinweise zur Datenlieferung an den Gutachter und zu den Inhalten versicherungsmathematischer Gutachten. Der Anhang wurde gegenüber der 1. Auflage stark erweitert. Neben einem umfangreichen Tabellenteil sind nun auf CD-ROM alle wichtigen Vorschriften zur Rechnungslegung der Pensionsverpflichtungen dokumentiert. Besonders hervorzuheben ist die derzeit geltende Fassung von IAS 19: Die englische und die deutsche Fassung sind absatzweise gegenübergestellt - eine wichtige Erleichterung für die Praxis, die extra für dieses Buch erstellt wurde. Die "Pensionsrückstellungen" sind auch in der 2. Auflage ein vielseitiges Nachschlagewerk und ein unverzichtbarer Ratgeber für alle, die sich als Mitarbeiter im Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft oder als Berater oder Gutachter mit dem Thema Pensionsrückstellungen beschäftigen.
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