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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Alpenrepublik Österreich hat sie schon lange ¿ die 25-prozentige Abgeltungssteuer. Allerdings wird sie dort nicht auf Kursgewinne erhoben. Am 6. Juni 2007 brachte nun auch der deutsche Gesetzgeber die Abgeltungssteuer auf den Weg. Künftig werden alle Einkünfte, die mit Kapitalanlagen in Verbindung stehen, einheitlich mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent belastet. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer, so dass die Belastung bis zu 27,8 Prozent beträgt. Entscheidend ist jedoch, dass die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne erst…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Alpenrepublik Österreich hat sie schon lange ¿ die 25-prozentige Abgeltungssteuer. Allerdings wird sie dort nicht auf Kursgewinne erhoben. Am 6. Juni 2007 brachte nun auch der deutsche Gesetzgeber die Abgeltungssteuer auf den Weg. Künftig werden alle Einkünfte, die mit Kapitalanlagen in Verbindung stehen, einheitlich mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent belastet. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer, so dass die Belastung bis zu 27,8 Prozent beträgt. Entscheidend ist jedoch, dass die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne erst anfällt, wenn die Aktien oder Fondsanteile ab dem 1. Januar 2009 erworben werden. Dieses Jahr profitieren die An leger noch von der günstigen Altbestandsregelung (Bestandsschutz). Demzufolge bleiben die Kursgewinne nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei. Investoren haben verschiedene Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer noch in diesem Jahr zu umgehen. Den größten steuerlich bedingten Nachfrageschub erwarten die Fachleute für Fonds, die möglichst breit anlegen, wie eine Vermögensverwaltung arbeiten und daher für langfristige Investments geeignet sind. In diese Gruppe fallen insbesondere die flexibel arbeitenden Dachfonds. Gerade ihre Konstruktion macht Dachfonds so interessant, denn die Manager können den Fonds je nach Marktlage und Anlageschwerpunkt umschichten. ¿Dachfonds unterliegen auch künftig den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds,¿ erklärt Peter Maier, Steuerexperte des Fondsverbandes BVI. Das heißt, die Umschichtungen des Dachfondsmanagers auf Fondsebene lösen keine Steuerpflicht aus. Zu beachten ist allerdings, dass es Dachfonds mit vielen verschiedenen Schattierungen gibt, beispielsweise mit 100 Prozent Aktienanteil, ganz ohne Aktienfonds, mit festen Vorgaben für die Aktienfondsquote oder ganz flexibel. Das macht einen Fondsvergleich schwierig. Ratingagenturen wie Morningstar versuchen mit klaren Kategorien, Fonds nach Strategien und deren Umsetzung zu trennen. ¿So wäre es unfair, Standardwertefonds mit Small-Cap-Fonds zu vergleichen, die völlig andere Rendite- und Risikoprofile haben,¿ erläutert Werner Hedrich, Leiter Fondsresearch bei Morningstar. Vor der Analyse müssen also erst die Produkte herausgefiltert werden, die miteinander zu vergleichen sind. Des weiteren qualifizieren sich Dachfonds nur für die mittel- bis langfristige Anlage, sofern Erträge und Gebühren in einem akzeptablen Verhältnis stehen. Folglich steht der [...]

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