Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Literaturwissenschaft - Allgemeines, Universität Bielefeld (Prof. Friedmar Apel), Sprache: Deutsch, Abstract: Das letzte Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts wurde, nachdem man sich eher überrascht vom Zusammenbruch des Blockdenkens in Deutschland innerhalb eines Jahres wiedervereinigt vorfand und sich nicht nur politisch neu zurechtzufinden hatte, im öffentlichen Erörtern der geistesgeschichtlichen Situation mehrfach aufgescheucht. In einer der vielen Feuilleton-Debatten, die in diesen Jahren geführt wurden, kam Botho Strauß politisch in den Verruf einer reaktionären und demokratiefeindlichen 'persona non grata', was den Autor und seine Arbeit umso überraschender und ungerechter traf, als er sich im Unterschied zu den öffentlich debattierenden Walser, Handke, Grass oder Sloterdijk kaum selbst am Disput beteiligte. Ausreichend und ausschlaggebend für das öffentliche Urteil waren wenige aus dem Zusammenhang gerissene Reizworte in der bisher größten öffentlichen Provokation seines Spiegelessays „Anschwellender Bocksgesang“. Die Debatte hatte ihre Wurzeln jedoch in einem älteren Streit um die Einschätzung der Autoren Botho Strauß und Peter Handke, der 1985 zwischen den Feuilletons der Neuen Züricher Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ausgetragen wurde. Während man sich 1992/93 eher um eine politische und philosophische Begrifflichkeit, bzw. um die ‚rechte‘ Einschätzung der politischen Provokationen stritt, zeigte die Diskussion von 1985 deutlicher den ästhetischen bzw. kunsttheoretischen Hintergrund der Auseinandersetzung. Die Neue Züricher Zeitung hatte in einer Literaturkritik-Beilage zu einer Kritik der Kritik und einer Revision der ästhetischen Maßstäbe aufgerufen. In seinem Leitartikel „Über das Bedürfnis nach Schönheit“ erklärte Peter Hamm, warum ihm eine neue Reflexion über den Begriff des Schönen und eine Revision der literaturkritischen Maßstäbe geboten schien: [...]