Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,1, Universität Münster (Institut für Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Personalausstattung als Qualitätsmerkmal für Kinderschutz? Diese Frage bildet den Titel der vorliegenden Diplomarbeit und ist bewusst so formuliert, dass sie mehr als zwei abgegrenzte Antwortkategorien wie Ja oder Nein zulässt. Sie ist offen gegenüber differenzierten Auslegungsmöglichkeiten: In wie fern kann die Personalausstattung eines Jugendamtes ein Qualitätsmerkmal für Kinderschutzarbeit sein? Der engere Fokus liegt dabei auf zwei angrenzenden Forschungsfragen: (1) Ist es überhaupt möglich im Feld der Sozialen Arbeit differenziert den Bedarf in Form einer angemessenen Zahl von Mitarbeitern zu erheben? (2) Wenn es möglich ist, auf welche Weise kann sich dies auf die Qualität der Kinderschutzarbeit auswirken und ist es dafür unbedingt erforderlich? Um Antworten zu finden, soll untersucht werden, wie die staatliche Kinder- und Jugendhilfe mithilfe der Auseinandersetzung über ihren Personalbedarf dem Wächteramt erfolgreich nachkommen kann und wie sich der Praxisalltag von Fachkräften in diesem Zusammenhang gestaltet. Die zugrunde liegenden Fragen ergeben sich aus der aktuellen Debatte um die Herstellung von Qualität in der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund mehrerer tragischer Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren. Die Quellenlage zeigt, dass genau dieser Aspekt zwar für die gesamte Profession von großem Interesse ist, aber es derzeit mehr Fragen als Antworten zu geben scheint. Dies bezieht sich insbesondere auf den Wunsch nach einem universellen Zahlenschlüssel für die Personalausstattung, denn für die effektive Erfüllung des Schutzauftrages fühlen sich die Allgemeinen Sozialen Dienste meist unterbesetzt und empfinden sich als „personell ausgehungert“ (Schnurr 2008). Um von den Ausgangsfragen zu einem Ergebnis zu kommen, berücksichtigt diese Arbeit die relevanten Bezugspunkte: Vorfälle von Kindeswohlgefährdung mit öffentlichen Schuldzuweisungen gegenüber zuständigen Jugendämtern und Mitarbeitern, Handlungsmöglichkeiten von Allgemeinen Sozialen Diensten als ausführende Kraft des Jugendamtes in diesem Kontext, die Diskussion um die tatsächliche personelle Situation und die Forderung nach mehr Personal, die in der Praxis verwendeten Verfahren zur Personalbemessung und schließlich die fachlichen Lösungsvorschläge, die bisher entwickelt wurden.