Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Bildung und Kultur), Veranstaltung: Führungsethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mehrere Bereiche des französischen Kernkraftwerks Fessenheim wurden am 9. April 2014 mit Wasser überflutet. Dies war die Folge einer unsachgemäßen Befüllung eines Wasserreservoirs, wodurch ein Strang des Reaktorschutzsystems von Block 1 beschädigt wurde. Das Reaktorschutzsystem wird zur Selbstabschaltung und zur Aktivierung anderer Sicherheitssysteme benötigt – ein zweiter, funktional gleicher Strang war weiterhin funktionsfähig. Reparaturbedingt wurde die Anlage sofort heruntergefahren. Gemäß INES-Stufensystem, welches auf acht Stufen von 0 (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) bis 7 (Katastrophaler Unfall) die meldepflichtigen Ereignisse klassifiziert, wurde das Ereignis von der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN als einfache. Beinahe zwei Jahre später wurden die Ergebnisse der Recherchen des WDR und der Süddeutschen Zeitung zu diesem Vorfall bekannt gegeben. Demnach hat die ASN viele Faktoren der Störung verschwiegen (Süddeutsche, 2016). Die Schwere des Vorfalls wurde heruntergespielt: Da die Abschaltung mit Steuerstäben nicht funktionierte, musste eine Notabschaltung mittels Bor-Flutung (sogenannte Notborierung) vorgenommen werden, was störfallbedingt zum ersten Mal in Westeuropa durchgeführt wurde. Minutenlang sei auch die Temperatur des Reaktors unkontrolliert gestiegen (WDR, 2016). Eine konkrete Erwähnung des Vorfalls inklusive der Notborierung fehlt im vorgeschriebenen jährlichen Bericht der ASN (ASN II, 2014, S. 302). Dieses Beispiel legt zwei nicht kontrollierbare Risikobereiche offen: Das Risiko einer nicht (mehr) beherrschten Technologie und das Risiko einer ihre Befugnisse überschreitenden Führungskraft bzw. einer bei der Ausübung ihrer originären Aufgabe versagenden Institution. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden zunächst zwei Lösungsansätze, welche den beiden Risiken entgegenwirken sollen, dargestellt: Es handelt sich um das Konzept der Technikfolgenabschätzung und das Konzept der Personenfolgeneinschätzung. Beide Konzepte werden im weiteren Verlauf mithilfe der Verantwortungsdimensionen nach Ropohl (1996) miteinander verglichen.