In der vorliegenden Arbeit geht es vor allem um das am 1. Januar 2002 neu in Kraft getretene Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das novellierte Heimgesetz (HeimG) vom 5. November 2001. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll vor allem die Pflegequalität gesichert werden, wobei die Änderungen zu einer Stärkung der Patientenrechte und des Verbraucherschutzes führen sollen. Diese Arbeit will zeigen, dass die gesetzlichen Änderungen durch PQsG und HeimG anhand der strukturellen Rahmenbedingungen nicht geeignet sind, die gewünschte Pflegequalität zu sichern. Dazu werden die Struktur der sozialen Pflegeversicherung und der Begriff der Pflegequalität beschrieben. Weiter werden die Rechte der Pflegebedürftigen und die gesetzlichen Änderungen erörtert, um dann die wichtigsten qualitätssichernden Neuregelungen im Hinblick auf die Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen darstellen zu können. Zum Ende wird deutlich werden, dass aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung die Regelungsinstrumente nicht geeignet sind, die Pflegequalität in vollem Umfang zu sichern.
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