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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: „P f l i c h t ! du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im Gemüte erregte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern bloß ein Gesetz aufstellst, welches von selbst im Gemüte Eingang findet, und doch sich selbst wider Willen Verehrung (wenn gleich nicht immer Befolgung) erwirbt, vor…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: „P f l i c h t ! du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im Gemüte erregte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern bloß ein Gesetz aufstellst, welches von selbst im Gemüte Eingang findet, und doch sich selbst wider Willen Verehrung (wenn gleich nicht immer Befolgung) erwirbt, vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich ihm entgegen wirken, welches ist der deiner würdige Ursprung, und wo findet man die Wurzel deiner edlen Abkunft, welche alle Verwandtschaft mit Neigungen stolz ausschlägt, und von welcher Wurzel abzustammen, die unnachlaßliche Bedingung desjenigen Wertes ist, den sich Menschen allein selbst geben können?“1 Wie pathetisch der sonst so trockene Kant doch zuweilen werden kann. P f l i c h t ! ist ein zentraler Begriff der praktischen Philosophie Kants. Er beinhaltet die Notwendigkeit einer Handlung aus bloßer Achtung fürs praktische Gesetz, welches ohne Ansehung der Bedingungen oder der Gelegenheit unnachlaßlich gelten soll. „Hier ist nun die bloße Gesetzmäßigkeit überhaupt (ohne ein auf gewisse Handlungen bestimmtes Gesetz zum Grunde zu legen) das, was dem Willen zum Prinzip dient und ihm auch dazu dienen muß, wenn Pflicht nicht überall ein leerer Wahn und chimärischer Begriff sein soll; hiemit stimmt die gemeine Menschenvernunft in ihrer Beurteilung auch vollkommen überein und hat das gedachte Prinzip jederzeit vor Augen.“ Zu diesem Gesetz der Gesetzmäßigkeit tritt nun ein Maxime genannter, verallgemeinerter Vorsatz einer je bestimmten Handlung hinzu, was einen, diese Handlung fordernden, kategorischen Imperativ ergibt, d.i. einer, welcher, im Unterschiede zu dem hypothetischen, vermöge seiner Einstimmung mit dem praktischen Gesetze, so fern also die Maxime überhaupt als allgemeines Gesetz gedacht werden kann, ohne dabei mit sich selbst in Widerstreit zu geraten, als ein solches unbedingt ist und mithin jederzeit gelten kann. „Unerfahren in Ansehung des Weltlaufs, unfähig auf alle sich ereignenden Vorfälle desselben gefaßt zu sein, frage ich mich nur: Kannst du auch wollen, daß deine Maxime ein allgemeines Gesetz werde? [...]