Das Pflichtteilsrecht ist bis heute ein zentraler Bestandteil des Erbrechts. Es sichert den engsten Angehörigen eines Verstorbenen einen Mindestanteil an dessen Nachlass. Jan Dirk Harke zeichnet nach, wie sich dieses Recht allmählich gegen eine zunächst unbegrenzte Testierfreiheit im römischen Vermögensrecht durchsetzte: Um dem Gebot der familiären Verantwortung zu entsprechen, wurde den engsten Verwandten eines Erblassers die Möglichkeit eröffnet, ein Testament, durch das sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, als pflichtwidrig anzufechten. Dies war jedoch nur unter dem Vorwand möglich, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments nicht zurechnungsfähig gewesen. Hieran zeigt sich die große Bedeutung der Testierfreiheit für die Gesellschaft der Antike. creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de
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