Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Philipps-Universität Marburg (Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Kriminalstatistiken gehören zu den ältesten beständig erhobenen Sozialindikatoren. Die Geschichte der geführten und veröffentlichten Kriminalstatistiken reicht bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Sie galten anfänglich als Informationsquellen, um "Urtheile über den sittlichen Zustand des Volkes" zu fällen und wurden dabei zum Beispiel dazu verwendet, um das Verhältnis von Nahrungsmittelpreisen und Diebstahlsraten zu untersuchen. Eine genaue Analyse langer Zeitreihen von Kriminalstatistiken sowie kurzfristiger Fluktuationen innerhalb dieser werden bis heute genutzt, um Erklärungsansätze für die Beziehung zwischen dem sozialen und gesellschaftlichen Wandel in Deutschland und der Entwicklung der Kriminalität zu begründen. Ziel der Erhebungen ist es zudem, Erkenntnisse zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen, kriminalpolitische Maßnahmen sowie für die kriminologisch-soziologische Forschungen zu gewinnen. Heute werden Kriminalstatistiken wie die jährlich erhobene Polizeiliche Kriminalstatistik zudem häufig in der öffentlichen Debatte als Anzeichen für die Entwicklung von Kriminalität aufgeführt und tragen so entscheidend zu dem damit verknüpften Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Gerade die Gewalt- und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte haben in jüngerer Zeit eine neue Stufe des öffentlichen Diskurses erreicht. Diese Problematik ist gerade auch von kriminologischem Interesse, da die Polizei zum einen eine zentrale Funktion als Sicherheitsorgan der Bevölkerung aufweist und zum anderen als Teil der Exekutive die Funktion hat, den demokratischen Rechtsstaat zu repräsentieren. Ungeachtet dessen ist die Bedeutung und Aussagekraft dieser Statistiken als Sozialindikator schon lange umstritten. So stellt sich fortwährend die Frage, inwiefern sich Kriminalstatistiken tatsächlich als Indikator sozialer Problemlagen eignen oder vielmehr nur die Arbeitsnachweise der staatlichen Strafverfolgungsorgane wiederspiegeln. Kriminalität lässt sich zudem nicht als naturgegebenes Phänomen ausweisen. Das Kriminalitätsaufkommen ist stets abhängig von gesellschaftlich gesetzten Normen, Kriminalitätsdefinitionen und der Anwendung von Rechtsnormen, die dem Wandel der Zeit unterliegen. Auch die Kriminalitätserfassung hat im Laufe der Jahre grundlegende Änderungen und Brüche erlebt. Deren Interpretation erfordert daher eine besondere Sorgfalt.
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