Nicht lieferbar
Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht. Fahrtenbuchmethode und pauschale Ermittlung (eBook, PDF) - Schob, Rika
Schade – dieser Artikel ist leider ausverkauft. Sobald wir wissen, ob und wann der Artikel wieder verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
  • Format: PDF

Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer öfter werden Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern Personenkraftwagen sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung außerhalb der Arbeitszeiten überlassen. Steht einem Arbeitnehmer auch zur außerbetrieblichen Nutzung ein Kraftfahrzeug offiziell zur Verfügung, so stellt diese Pkw-Überlassung einen Sachbezug dar, der wie Arbeitslohn anzusehen ist. Laut § 8 Abs. 2…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer öfter werden Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern Personenkraftwagen sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung außerhalb der Arbeitszeiten überlassen. Steht einem Arbeitnehmer auch zur außerbetrieblichen Nutzung ein Kraftfahrzeug offiziell zur Verfügung, so stellt diese Pkw-Überlassung einen Sachbezug dar, der wie Arbeitslohn anzusehen ist. Laut § 8 Abs. 2 Sätze 2-5 EStG sind die Einnahmen des Arbeitnehmers um diesen geldwerten Vorteil zu erhöhen. Sie unterliegen sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung. In dieser Arbeit wird jedoch nur der geldwerte Vorteil erläutert. Die Feststellung über die Höhe des geldwerten Vorteils kann mittels zwei Methoden erfolgen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zwischen der Ein-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode wählen. Durch diese Option ist es möglich, die für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer günstigste Methode mit geringster steuerlicher Belastung auszuwählen.