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Planmäßige Abschreibungen nach HGB und IFRS (eBook, PDF) - Marx, Ulrike
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Nutzung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Unternehmen können diese Wertminderungen unterliegen. Ursachen hierfür sind zum Beispiel wirtschaftliche, technische und zeitliche Abnutzung, im Einzelnen technischer Forschritt, Verschleiß oder z.B. Ablauf von Patenten oder Konzessionen. Um die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens richtig darzustellen, müssen diese Umstände berücksichtigt und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Nutzung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Unternehmen können diese Wertminderungen unterliegen. Ursachen hierfür sind zum Beispiel wirtschaftliche, technische und zeitliche Abnutzung, im Einzelnen technischer Forschritt, Verschleiß oder z.B. Ablauf von Patenten oder Konzessionen. Um die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens richtig darzustellen, müssen diese Umstände berücksichtigt und Wertkorrekturen vorgenommen werden. Mittels Abschreibungen werden diese Wertminderungen als Aufwand in der GuV verbucht und dienen damit zum einen als Mittel zur Wertangleichung des Anlagevermögens (statische Interpretation)1 und zum anderen zur periodengerechten Erfolgsermittlung durch die Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer (dynamische Interpretation).2 Die planmäßige Abschreibung und ihrer entsprechenden steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) bzw. Abnutzung für Substanzverringerung (AfS) folgen der dynamischen Interpretation, d.h. es sind Verteilungsabschreibungen. Deutlich geht dies aus § 253 II S. 2 HGB („[Der Abschreibungsplan] muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.“) und aus §7 I S.1 EStG („[…] der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung […]“) hervor. Nach IFRS beruht die Berechnung von planmäßigen Abschreibungen konzeptionell auf dem matching principle, das besagt, dass die Kosten der Anlagegüter den Perioden anzulasten sind, in denen der Nutzen aus diesen Vermögenswerten gezogen wird. Die Folge, die sich zwangsläufig ergibt, ist, dass planmäßige Abschreibungen nur für Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter in Frage kommen, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist und dass in beiden Rechnungslegungssystemen die systematische Verteilung der Kosten gefordert ist. [...] 1 Vgl. Coenenberg, a.a.O. S. 167 2 Vgl. Coenenberg, a.a.O. S. 167