Im Fokus steht eine mögliche staatliche Aufräumpflicht für schon bestehende Plastikverschmutzung der marinen Umwelt. Es wird insbesondere hinterfragt, ob der Schutz der marinen Umwelt durch das Seerechtsübereinkommen Staaten nicht nur zu präventiven Maßnahmen verpflichtet, sondern ob ebenso eine Verpflichtung zur Umkehrung von bereits existierenden Schäden an der marinen Umwelt besteht. Alternativ wird eine solche Restitutionspflicht aus den allgemeinen Regeln zur Staatenverantwortlichkeit abgeleitet. Hierfür müssten Staaten zunächst ihrer Sorgfaltspflicht signifikante Umweltschäden zu vermeiden nicht nachgekommen sein und die Rechtsfolge der Restitution nicht unverhältnismäßig sein.
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