Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Grundkurs: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen des Grundkurses "Das politische System der Bundesrepublik Deutschland" im Wintersemester 2002/03. Sie befasst sich mit den Argumenten des Parlamentarischen Rats von 1948/49 zur Gestaltung des Grundgesetzes als nahezu rein repräsentativer Verfassung. Zunächst scheint eine Definition des Begriffs "plebiszitäre Elemente" angebracht, um die Arbeit auch ohne großes Vorwissen verstehen zu können und um Missverständnissen vorzubeugen. Dann wird ein kurzer Überblick über die Entwicklung plebiszitärer Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte, vor allem in der Weimarer Republik, gegeben. Im dritten Kapitel wird die Arbeit des Parlamentarischen Rats vorgestellt, der sich in seiner Argumentation, wie oft behauptet wird, direkt auf die Erfahrungen aus der Weimarer Republik bezog. Zunächst folgen in diesem Kapitel grundlegende Informationen über Rolle und Zusammensetzung des Parlamentarischen Rats sowie zur Entstehung des Grundgesetzes. Die weiteren Unterkapitel beschäftigen sich dann mit den einzelnen plebiszitären Elementen, unter dem Aspekt der Pro- und Contra-Argumente im Parlamentarischen Rat. Im weiteren wird dann auf die Diskussion zum Gesetzentwurf der rot- grünen Koalition von 2002 eingegangen, der das Grundgesetz um plebiszitäre Element erweitern sollte, um die Standpunkte der "modernen" Politik mit denen von 1948/49 zu vergleichen. Zum Abschluss erfolgt die Erörterung der zentralen Frage: Sind die Argumente des Parlamentarischen Rates gegen plebiszitäre Elemente in der deutschen Verfassung heute noch überzeugend?
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