In Vorbereitung der eigenen Untersuchungen über den besten Staat unterzieht Aristoteles in Buch II staatstheoretische Entwürfe (des Platon, des Phaleas von Chalkedon, des Hippodamos von Milet) und historische Verfassungen (Sparta, Kreta, Karthago) einer kritischen Betrachtung. Buch III bietet nach grundsätzlichen Bestimmungen zur Verfassung und zum Bürger als dem Teil, aus dem die polis zusammengesetzt ist, eine Übersicht über die Gesamtzahl der Verfassungen, von denen eine, das Königtum, genauer behandelt wird.
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