Die Untersuchung stellt am Beispiel der staatlichen Parteienfinanzierung, der Finanzierung der Bundestagsfraktionen, der Mitarbeiter:innen von Bundestagsabgeordneten und der politischen Stiftungen dar, dass die staatliche Politikfinanzierung unter strukturellen verfassungsrechtlichen Defiziten leidet. Nicht nur weckt der steigende Finanzierungsumfang Bedenken, sondern es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich notwendigen Begrenzungen der staatlichen Parteienfinanzierung ihre Wirkung nicht entfalten können, da den Parteien über andere Säulen der Politikfinanzierung staatliche Mittel zugutekommen. In der Folge erscheint das Politikfinanzierungssystem in seiner Gesamtheit gefährdet, ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erleiden.
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