Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Osnabrück (Historisches Seminar), Veranstaltung: Macht und Recht. Politische Justiz im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgenden Ausführungen befassen sich neben der Erörterung der grundlegenden politischen Situation Osnabrücks im Spätmittelalter und dem intensiveren Blick auf die Unruhen der Rampendalsgesellschaft grundlegend mit der Quellenlage zum Thema. Hier stellt sich vor allem die Frage, inwiefern es überhaupt möglich ist, Näheres zum Aufstand und dem Tod der Anstifter - "so vorgescreven is" - aus den verfügbaren Überlieferungen zu erfahren. Im Kernabschnitt wird das ,Schicksal' der Unruheanstifter und insbesondere der Prozess - sofern es diesen gab gegen - sie und einen Osnabrücker Bürger, Cord von Langen, näher beleuchtet, der zwischen Unruhen und Ende der Anführer eine zentrale Figur gewesen zu sein scheint. Im Jahr 1430 kam es im spätmittelalterlichen Osnabrück zu einem weitreichenden Aufstand einiger Bürger, die ihre Bürgerrechte elementar beschnitten sahen, gegen den Rat und damit die Obrigkeit der Stadt. Sie beschlossen eigene Artikel, die in das Stadtbuch aufgenommen - und damit rechtskräftig gleich einem Gesetz werden sollten. Das Herrschaftsmonopol des Stadtpatriziats sollte gebrochen werden. Doch sowohl im Stadtrat als auch in der Aufrührergesellschaft (Rampendahlsgesellschaft) waren Mitglieder miteinander verwandtschaftlich verbunden, Verbindungen kaum zu durchblicken. Tatsächlich gab der Rat der Stadt den Forderungen nach und ließ sie in das Stadtbuch eintragen - ein geschicktes Manöver, um die rebellische Energie der Gegner im Sande verlaufen zu lassen. Kurz darauf werden die beiden Anführer des Aufstands hingerichtet. Doch was steckt hier dahinter? Hatten sich beide etwas zu Schulden kommen lassen? Hat der Rat der Stadt möglicherweise die Gunst der Stunde genutzt, als die Rebellion vorbei war, beide Gegner schnell von der Bildfläche verschwinden zu lassen? Hier besteht der Verdacht politischer Justiz - auch als exemplarisches Beispiel für das Aufbegehren von freisinnigen Bürgern gegen die Stadtobrigkeit im späten Mittelalter. Doch handelt es sich tatsächlich um politische Justiz?
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