Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: „Das ist keine schlechte Justiz. Das ist keine mangelhafte Justiz. Das ist überhaupt keine Justiz.“ „Die Justiz im Staate hat mit Gerechtigkeit soviel zu tun wie Beischlaf im Bordell mit Liebe.“ Diese beiden Zitate von linken Schriftstellern zeigen schon, wie umstritten die Justiz der Weimarer Republik war. Die Kritik kam vor allem von linker, pazifistischer, demokratischer und republikanischer Seite, die immer wieder Verfahren und Fehlurteile zum Anlass nahm, um auf Missstände der Justiz hinzuweisen. Der Vorwurf an die Gerichte und Richter war, dass sie vor allem in politischen Prozessen einseitig die Rechte gegenüber der Linken bevorzugten, was z.B. in der unterschiedlichen Behandlung von bayerischer Räterepublik und Kapp-Putsch zum Ausdruck kam, wie wir später noch sehen werden. Das Misstrauen gegenüber der Justiz war auf Seiten der Republikaner so groß, dass man sogar von einer Vertrauenskrise der Justiz sprach. Ob die Skepsis gegenüber der Justiz und die Kritik an ihr gerechtfertigt waren, werden wir in dieser Arbeit sehen. Dazu soll im ersten Teil der Arbeit die Einstellung der Angehörigen der Justiz zum neuen Staat, der Republik, untersucht werden. Dazu gehört auch, deren gesellschaftliche Herkunft und Stellung zu betrachten. Im nächsten Teil geht es dann um die Behandlung des Kapp-Putsches durch die Justiz, bevor im dritten Teil der Arbeit der Umgang der Justiz mit politischen Morden und den rechten Geheimbünden untersucht wird. Anschließend soll das Verhältnis der Justiz zur nationalsozialistischen Bewegung anhand des Hitler-Ludendorff-Prozesses, des Prozesses gegen Ulmer Reichswehroffiziere vor dem Reichsgericht und des Boxheimer-Dokuments geklärt werden. In den letzten beiden Teilen der Arbeit soll die Hoch- und Landesverratsrechtsprechung und die Behandlung der Kommunisten betrachtet werden, bevor dann ein Fazit gezogen wird. Hier spielt auch die Frage eine Rolle, inwieweit die Justiz ein Faktor für die Auflösung der Weimarer Republik und die Machtübernahme durch Hitler war. Karl Dietrich Bracher spricht ihr einen maßgebenden Einfluss zu. Karl Dietrich Bracher spricht ihr einen maßgebenden Einfluss zu. Er geht davon aus, dass die Justiz der Weimarer Republik ein Element für die Dauerkrise und den Untergang war. Sie hat an der Beseitigung durch eine autoritäre und totalitäre Bewegung aktiv mitgewirkt, so dass man sie als Ursache für das Dritte Reich sehen kann.