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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Nationalsozialistische Herrschaft in Deutschland 1933-1945, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die nationalsozialistische Strafjustiz im Mittelpunkt stehen. Von den ca. 60.000 Todesurteilen im Nationalsozialismus wurden 16.000 durch die Ordentliche Justiz (z.B. Reichsgericht und später auch durch den Volksgerichtshof, im Folgenden VGH) verhängt, über 40.000 durch die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Nationalsozialistische Herrschaft in Deutschland 1933-1945, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die nationalsozialistische Strafjustiz im Mittelpunkt stehen. Von den ca. 60.000 Todesurteilen im Nationalsozialismus wurden 16.000 durch die Ordentliche Justiz (z.B. Reichsgericht und später auch durch den Volksgerichtshof, im Folgenden VGH) verhängt, über 40.000 durch die Kriegsgerichte allein in den Jahren 1941-44. Dagegen kam es im 1. Weltkrieg zu "nur" 300 Todesurteilen, die nur zum Teil vollstreckt wurden.1 Im ersten Abschnitt soll die Justiz zur Zeit der Weimarer Republik kurz beleuchtet werden. Hier stellte sich mir die Frage, wie die Richterschaft zur Demokratie eingestellt war und wie sie sich nach der Machtergreifung Hitlers so schnell in das neue System einfügen konnte. Des Weiteren werde ich hier auch die nationalsozialistische Strafrechtsideologie und die sich anschließenden Strafrechtsänderungen und -neuerungen betrachten. Im Hauptteil sollen dann Sondergerichte und der VGH analysiert werden. Hierbei werde ich jeweils auf die Gründung, die Zusammensetzung, ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Besonderheiten eingehen. Anschließend soll der Weg eines Prozesses von der Ermittlung bis zur Urteilsvollstreckung betrachtet werden. Hier war mir von Interesse, inwieweit die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in die Justiz involviert war, ob es Konflikte oder auch Zusammenarbeit mit der Justiz gab. Abschließend werde ich den Umgang mit der NS-Justiz in der Nachkriegszeit betrachten, ob es eine Aufarbeitung gab oder die eigene Vergangenheit von der Nachkriegsjustiz verdrängt wurde. Am Ende sollen die Ergebnisse kurz zusammengefasst werden. Im Anhang habe ich neben dem Literaturverzeichnis zur besseren Anschaulichkeit eine Übersicht der wichtigsten Strafrechtsänderungen im Nationalsozialismus zusammengefasst. Zudem drucke ich die wichtigsten Gesetze oder Gesetzespassagen ab. 1 Monika Frommel, Verbrechensbekämpfung im Nationalsozialismus, In: Franz Jürgen Säcker (Hg.), Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus, Baden-Baden 1992, S. 185; Helmut Ortner, Der Hinrichter. Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers, Wien 1993, S. 304f.

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