Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Einführung in die Didaktik von Politikunterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der Fähigkeit zu sozialem Handeln, muss man die politische Urteilsfähigkeit "zu den wichtigsten Zielen des politischen Unterrichts zählen" - das ist auch in der Politikdidaktik unumstrittener Konsens, quer durch die didaktischen Lager. In meiner Arbeit soll es aber weniger um die Frage nach dem ,Was ist ein politisches Urteil?', als vielmehr darum gehen, wie die Schüler zu ihren politischen Urteilen gelangen und ob der Politiklehrer bewusst oder unbewusst auf Inhalt und Qualität des Urteils Einfluss nimmt. Der Beutelsbacher Konsens (B.K.), bietet bezüglich meiner Fragestellung den didaktischen Hintergrund für die Arbeit. Ich will versuchen zu klären, ob der B.K. den Lehrer davor schützen kann, seine Schüler in Bezug auf ihre politische Urteilsfähigkeit und ihre politischen Urteile in unangemessener Form zu beeinflussen. Im ersten Teil werde ich Form und Inhalt des Beutelsbacher Konsenses darstellen und dabei versuchen, seinen Platz und seine Berechtigung in der Didaktik der Politik nachzuweisen. Unter B. steht die politische Urteilsbildung und -fähigkeit im Mittelpunkt meines Interesses, wobei ich dabei vor allem auf die Rolle des Lehrers im Urteilsbildungsprozess des Schülers eingehen will. Im dritten Teil meiner Arbeit will ich dann versuchen, konkrete Handlungsanweisungen an Schüler und Lehrer zu stellen, die zur Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses beitragen. Ich werde mich dabei vor allem nach Wolfgang Hilligen und Dieter Grosser richten, die sich, zehn Jahre nach der Tagung in Beutelsbach, Gedanken zu diesem Thema gemacht haben.
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