Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob und wie sich die Machtposition der Polizei auf Gewaltanwendungen zwischen Bürgern und Polizisten auswirkt. Die deutschen Medien berichten immer häufiger über das Phänomen der übermäßigen Gewaltanwendung. Es stellt sich die Frage, wie es zu diesen Gewalteskalationen kommt. Es ist fraglich, ob eine gewisse Machtposition das Verhalten bei der interaktiven Gewaltanwendung zwischen Bürger und Polizei beeinflusst. Dabei muss zunächst das Gewaltmonopol, welches der Polizei zusteht, näher definiert werden. Im Anschluss daran wird der Gewaltbegriff im weitesten Sinne erklärt und mit dem Begriff der Verhältnismäßigkeit in Verbindung gebracht. Die konkrete Anwendung von Gewalt in Form des unmittelbaren Zwangs wird daran anknüpfend bestimmt. Die Frage nach den Ursachen für Polizeigewalt wird untergliedert in verschiedene theoretische Ansätze. Dabei gilt es zu beachten, dass der Begriff Polizeigewalt immer die unverhältnismäßige Gewaltanwendung meint. Es wird zu diesem Thema zunächst auf die Entstehung polizeilicher Strukturen eingegangen. Die zeitliche Komponente dieser Entstehungsgeschichte führt dann zu dem Begriff der Subkultur unter Polizisten. Dabei wird vor allem der Begriff "Cop Culture" näher erläutert. Bei der Ursachenforschung für Polizeigewalt stößt man auf zwei Theorien. Es handelt sich zum einem um die "Authority Maintenance Theory" und zum anderen um die sogenannte "Control Balance Theory". Es werden die Kernaussagen dieser Theorien dargestellt und in einen polizeilichen Bezug gebracht. Es stellt sich im weiteren Verlauf die Frage, welche Konsequenzen die Gewalteskalationen nach sich ziehen. Dabei wird auf näher auf den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt gemäß § 340 Strafgesetzbuch eingegangen. Liegen Anhaltspunkte für das Vorliegen dieses Straftatbestandes vor, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Hinblick auf das Verfahren müssen Probleme bei der Führung dieses Ermittlungsverfahrens erläutert werden. Zum Schluss wird noch ein zusammenfassendes Fazit gezogen.
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