Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Polizei und Innere Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Das Thema „Zuständigkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft (StA) in der Strafverfolgung“ ist zwar mit Sicherheit nicht neu, aber trotzdem aktuell. Die Expansion polizeilicher Aufgabenbereiche war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart immer wieder Thema verfassungsrechtlicher und kriminalpolitischer Diskussionen. Im Kern dieser Debatten geht es um das Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die StA sein sollte, es aber in der Praxis anscheinend nicht immer ist. In dieser Arbeit werden die Hintergründe dieser Streitgespräche näher beleuchtet. Dazu erfolgt zunächst eine Einführung in das Themenfeld. Die Abgrenzung von Straf- und Strafprozessrecht sowie die Darstellung der Grundsätze und der Gliederung des Strafprozesses legen die Fundamente für das weitere Vorgehen. Das dritte Kapitel wird einen Überblick über die Geschichte der beiden Institutionen Polizei und StA geben und insbesondere die Motive für die Schaffung der StA herauskristallisieren. Ergänzend werde ich die Aufgaben von Polizei und StA aus der geschichtlichen Entwicklung ableiten. Den Schwerpunkt bildet das vierte Kapitel, in dem das Verhältnis beider Institutionen zunächst aus rechtlicher (normativer) Sicht und im Folgenden aus faktischer Sicht beleuchtet wird. Das Kapitel endet mit einem Ausblick, der mögliche Veränderungen zur Verbesserung des beschriebenen Verhältnisses aufzeigen soll. Ich habe den Schwerpunkt auf das gegenseitige Verhältnis von Polizei und StA gelegt, da sich hier entscheidende, aktuell diskutierte, Fragestellungen auftaten. Die zentrale Frage, ob es in der Praxis tatsächlich eine Machtverschiebung zugunsten der Polizei gab und wie man dieser gegebenenfalls entgegenwirken kann, werde ich im Schlussteil der Arbeit beantworten. [...] Meine Arbeit soll eine Zusammenschau des derzeitigen Kenntnisstandes bieten, auch wenn es unmöglich ist, auf alle Ansätze vollständig einzugehen. Die Gesamtproblematik ist komplexer, als dies von mir zunächst vermutet wurde. Zentrale Begriffe, die innerhalb der Arbeit Verwendung finden, werde ich im Zusammenhang erläutern. Bei einigen Begriffen habe ich auf eine Definition meinerseits verzichtet. Dabei handelt es sich um juristische Begriffe (z.B.: „Gefahr“), mit deren Definition ganze Seiten gefüllt werden könnten. Stattdessen habe ich auf Quellen verwiesen, denen man eine detaillierte juristische Definition entnehmen kann.