Topaktuelle Erläuterungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen Die 13. Auflage des Kommentars berücksichtigt alle seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen. Mit Verwaltungsvorschriften und neuem Versammlungsgesetz Das Konzept überzeugt: Im Anhang sind die entsprechenden Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum PolG NRW, das Polizeiorganisationsgesetz sowie das komplette neue Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) abgedruckt. Darüber hinaus haben die Verfasser die Regelungen des aktualisierten VersG schon in die Kommentierung einbezogen. Praxistaugliche Definitionen der polizeilichen Befugnisse In bewährter Weise zeigen die Autoren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Recht der Gefahrenabwehr sowie dem Strafverfahrensrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht auf. Leserinnen und Leser können sich so einen Überblick über Ausmaß und Grenzen polizeilicher Eingriffsbefugnisse verschaffen. Die Tiefe der Kommentierung orientiert sich an der praktischen Bedeutung der jeweiligen Vorschrift. Kompetentes Autorenteam Professor Dr. Jürgen Vahle war viele Jahre Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Professorin Dr. Barbara Blum ist an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Reinhard Mokros M.A.war Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Autorin und die Autoren sind ausgewiesene Experten, die ihre langjährigen Erfahrungen aus Lehre und Praxis in das Werk haben einfließen lassen. Für Polizei, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern die in vielen Bereichen schwierige Rechtsanwendung im Einzelfall. Damit ist der Handkommentar optimal auf die Bedürfnisse der Polizei in Ausbildung und Praxis zugeschnitten. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft steht gleichermaßen ein kompetentes Nachschlagewerk zur Verfügung.
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Echo der Fachpresse zur 13. Auflage
»Boorberg legt mit dem Tegtmeyer/Vahle in seiner Reihe Polizeirecht kommentiert erneut einen zuverlässigen Partner für das Polizeirecht vor.«
Rechtsanwalt Dirk Hofrichter, Strausberg, Die POLZEI 2/2023
Echo der Fachpresse zur 11. Auflage
»Der traditionsreiche und seriöse Handkommentar ist ein hervorragendes Nachschlagewerk für diejenigen, die sich schnell und zielgerichtet einen treffsicheren Überblick zu Einzelproblemen des Polizeirechts verschaffen wollen.«
Prof. Dr. B. Blum, Bielefeld, DVP 4/2014
Echo der Fachpresse zur 10. Auflage
»Ein gehaltvolles, empfehlenswertes Buch; kurz und bündig ist alles da, was man zur Fallbearbeitung benötigt, zugleich befähigt es, in der wissenschaftlichen Diskussion mitzureden.«
Ex Libris Nr. 100/SS 2011
»Boorberg legt mit dem Tegtmeyer/Vahle in seiner Reihe Polizeirecht kommentiert erneut einen zuverlässigen Partner für das Polizeirecht vor.«
Rechtsanwalt Dirk Hofrichter, Strausberg, Die POLZEI 2/2023
Echo der Fachpresse zur 11. Auflage
»Der traditionsreiche und seriöse Handkommentar ist ein hervorragendes Nachschlagewerk für diejenigen, die sich schnell und zielgerichtet einen treffsicheren Überblick zu Einzelproblemen des Polizeirechts verschaffen wollen.«
Prof. Dr. B. Blum, Bielefeld, DVP 4/2014
Echo der Fachpresse zur 10. Auflage
»Ein gehaltvolles, empfehlenswertes Buch; kurz und bündig ist alles da, was man zur Fallbearbeitung benötigt, zugleich befähigt es, in der wissenschaftlichen Diskussion mitzureden.«
Ex Libris Nr. 100/SS 2011
Echo der Fachpresse zur 13. Auflage
»Boorberg legt mit dem Tegtmeyer/Vahle in seiner Reihe Polizeirecht kommentiert erneut einen zuverlässigen Partner für das Polizeirecht vor.«
Rechtsanwalt Dirk Hofrichter, Strausberg, Die POLZEI 2/2023
Echo der Fachpresse zur 11. Auflage
»Der traditionsreiche und seriöse Handkommentar ist ein hervorragendes Nachschlagewerk für diejenigen, die sich schnell und zielgerichtet einen treffsicheren Überblick zu Einzelproblemen des Polizeirechts verschaffen wollen.«
Prof. Dr. B. Blum, Bielefeld, DVP 4/2014
Echo der Fachpresse zur 10. Auflage
»Ein gehaltvolles, empfehlenswertes Buch; kurz und bündig ist alles da, was man zur Fallbearbeitung benötigt, zugleich befähigt es, in der wissenschaftlichen Diskussion mitzureden.«
Ex Libris Nr. 100/SS 2011
»Boorberg legt mit dem Tegtmeyer/Vahle in seiner Reihe Polizeirecht kommentiert erneut einen zuverlässigen Partner für das Polizeirecht vor.«
Rechtsanwalt Dirk Hofrichter, Strausberg, Die POLZEI 2/2023
Echo der Fachpresse zur 11. Auflage
»Der traditionsreiche und seriöse Handkommentar ist ein hervorragendes Nachschlagewerk für diejenigen, die sich schnell und zielgerichtet einen treffsicheren Überblick zu Einzelproblemen des Polizeirechts verschaffen wollen.«
Prof. Dr. B. Blum, Bielefeld, DVP 4/2014
Echo der Fachpresse zur 10. Auflage
»Ein gehaltvolles, empfehlenswertes Buch; kurz und bündig ist alles da, was man zur Fallbearbeitung benötigt, zugleich befähigt es, in der wissenschaftlichen Diskussion mitzureden.«
Ex Libris Nr. 100/SS 2011