Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universität Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtshistorische Entwicklung des Rechtsstaates wird vorgestellt und hernach werden die Ausprägungen des Rechtsstaates mit jenen des Polizeistaates verglichen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Doch woran erkennt man einen Rechtsstaat? Wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht, wie er ihnen begegnet und welchen Stellenwert und welche Rechte er ihnen gewährt, lässt erkennen, ob ein Rechtsstaat oder ein Polizeistaat vorliegt. Laut dem Baugesetz "Republikanisches Prinzip" im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nähere Inhalt dieses Prinzips lässt sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschließen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwähnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschränkt, er war niemandem für sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprüche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei übernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Bestätigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschärfen. [...]
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