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Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: gut, Universität Münster (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Während des zweiten Jahrhunderts vor Christi hatte das Römische Reich Phasen großer Veränderungen und damit verbunden ebenso großer Verunsicherungen zu überstehen, die hauptsächlich aus der Tatsache resultierten, daß der Kleinstaat Rom seinen Machtbereich sukzessive ausgeweitet hatte. Diese Erweiterung betraf zunächst nur Italien, später jedoch die gesamte Mittelmeerregion. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes hatten die…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: gut, Universität Münster (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Während des zweiten Jahrhunderts vor Christi hatte das Römische Reich Phasen großer Veränderungen und damit verbunden ebenso großer Verunsicherungen zu überstehen, die hauptsächlich aus der Tatsache resultierten, daß der Kleinstaat Rom seinen Machtbereich sukzessive ausgeweitet hatte. Diese Erweiterung betraf zunächst nur Italien, später jedoch die gesamte Mittelmeerregion. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes hatten die unterworfenen Länder unterschiedlichen Rechtsstatus. Innerhalb Italiens wurden sie meist Bundesgenossen genannt, was freilich einen Euphemismus darstellte, da ihre Bürger zwar die gleichen Pflichten hatten wie römische Vollbürger, besonders was den Wehrdienst anging, nicht aber eine Mitbestimmung wie diese. Außerhalb des italischen Kernlandes begann man Provinzen einzurichten, die Rom vollkommen unterstellt waren, gleichwohl ihre alten Verwaltungsträger behalten durften1; dies mußte schon deshalb geschehen, weil Rom wohl personell überfordert gewesen wäre, hätte es diese Aufgaben selbst übernommen. Darüber hinaus gab es jedoch auch in den peripheren Regionen Klientelstaaten2, die nach innen weitgehend autonom gelassen wurden, nach außen sich jedoch an Rom auszurichten hatten3 und zur Waffengefolgschaft sowie meist zur Tributleistung verpflichtet waren. Unter dem Druck der Umstände und gegen en Widerstand der Optimaten gelang es schließlich der popularen Seite, Pompeius zunächst im Jahre 67 gegen die Seeräuber und ein Jahr später gegen Mithridates mit Außerordentlichen Imperien auszustatten, die Machtmittel in einem Umfange einschlossen, wie sie vorher noch nie einer Einzelperson anvertraut worden waren. Wie diese Machtmittel in Anwendung gebracht wurden, und wie die hierbei erzielten militärischen Resultate in politisch-strukturelle Veränderungen umgemünzt wurden, die dem Römischen Reich einen dauerhaften Nutzen bringen sollten, wird anhand von Quellen untersucht werden. Auch soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern die Regelungen des Pompeius richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Römischen Reiches gewesen sind.