Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Vermarktung von Elvis Presley bringt jährlich geschätzte 100 Millionen Dollar. James Dean erhielt für seine Filme etwa 10.000 Dollar Gage. Seine Erben verdienten seit seinem Tod 30 Millionen Dollar über Lizenzverträge. (Seifert, 1999, S.1890-1891) Das Bildnis, der Name und andere kennzeichnende Persönlichkeitsmerkmale bekannter Persönlichkeiten werden zu Lebzeiten, aber auch nach ihrem Tod vermarktet. Besonders in der heutigen Informations- und Mediengesellschaft stellen sie einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Viele Unternehmen greifen auf prominente Persönlichkeiten zurück um ihr Produkt zu bewerben oder ihre Auflage zu steigern. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte dieser Personen oftmals verletzt. Besonders problematischen Konflikten sieht sich die Justiz bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen gegenüber. Im Lauf dieser Seminararbeit wird diese spezielle Problematik herausgearbeitet. Dabei wird zu Beginn kurz auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die besondere Problematik des postmortalen Persönlichkeitsrechts eingegangen. Anschließend wird mit Hilfe mehrerer Fälle die Entwicklung der Rechtssprechung in diesem Bereich portraitiert. Jeder der Fälle macht auf einen weiteren Aspekt dieses Themas aufmerksam. Strittige Fragen waren dabei lange Zeit, wie lange der Schutz nach dem Tod anhält, ob Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind und wem diese zustehen würden. Das sind nur wenige Gesichtspunkte, die bei diesem komplexen Thema bedacht werden mussten. Anschließend erfolgen eine kurze Stellungnahme sowie ein Resümee über die vorgestellten Fälle und ein Ausblick auf die in Zukunft noch zu klärenden Probleme.
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