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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fakultät Design Medien Information), Veranstaltung: Medienrecht 2, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch eine verstorbene Person kann zum ungewollten Werbeträger oder Opfer unwahrer Medienberichte werden. Ob der Schutz der Persönlichkeit zusammen mit dem Leben des Trägers endet, wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der “Mephisto Entscheidung” verneint (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 24.02.1971 30, 173 = BvR 435/68 - Mephisto). Tote…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fakultät Design Medien Information), Veranstaltung: Medienrecht 2, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch eine verstorbene Person kann zum ungewollten Werbeträger oder Opfer unwahrer Medienberichte werden. Ob der Schutz der Persönlichkeit zusammen mit dem Leben des Trägers endet, wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der “Mephisto Entscheidung” verneint (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 24.02.1971 30, 173 = BvR 435/68 - Mephisto). Tote verfügen demnach auch über Persönlichkeitsrechte, doch wer ist in welcher Form wie lange berechtigt diese im Verletzungsfall zu verteidigen und welche wirtschaftlichen Konsequenzen erwachsen daraus?Die vorliegende Studienarbeit gibt Antworten zu dieser Problemstellung.