Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2009 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Vorwort Das Ausbildungsberufsbild der Fachkraft für Lagerlogistik umfasst laut Ausbildungsordnung vom 26. Juli 2004 den Bereich „ Annahme von Gütern“. (§11 Nr. 8) Gemäß Ausbildungsrahmenplan §11 Nr. 8 ist dem Auszubildenden die Kenntnis und Fertigkeiten „ Annahme von Gütern“ zu vermitteln. a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. b) Güter entladen c) Quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehler- Protokolle erstellen. Der Ausbildungsrahmenplan Nr. 8 wird in mehreren Unterweisungen vermittelt. Der Azubi wird in der Annahme und Kontrolle von Postsendungen ausgebildet. Die weiteren Aufgabenbereiche der Sachlichen Gliederung unterweise ich meinen Auszubildenden zu einem späteren Zeitpunkt.